Hinweise zur Abrechnung 2017/2018
Zur Abrechnung 2017 möchten wir Ihnen folgende Hinweise mitgeben:
Allgemein
Allgemein
- Aufgrund der Begrenzung der Darstellung von Zahlen auf zwei Nachkommastellen kann es zu Rundungsfehlern in der Darstellung kommen. Die Berechnung der Gesamtsumme ist jedoch stets korrekt und entsprechend gerundet.
- Umlage: die neue "Umlage für Abgaben an den Stadtgartenverband" beträgt 8,87 Euro je Mitglied. Sie beinhaltet die Grundsteuer A, den Solidarbeitrag für Straßenreinigung, eine Versicherung sowie die Pachtkosten für 3.009 qm an Allgemeinflächen, die keiner Parzelle zugeordnet sind (diese Ausgaben des Vereins wurden bislang nicht an die Mitglieder weitergegeben).
- Grundgebühr und Umlage Wasser: Die Umlage dient der Deckung der Kosten für Rohrbrüche, Ungenauigkeiten bei Zählern, Wasserverlust und Diebstahl.
- Grundgebühr und Umlage Elektro: Die Umlage dient der Deckung der Kosten für den Elektrizitätsanschluss von Parzelle und Anlage sowie der Zähler und allgemeinem Stromverbrauch.
- Überweisungsbetreff: Bitte geben Sie bei der Überweisung den Betreff exakt so an, wie er auf der Abrechnung angegeben ist, also im Format "Parzelle XX, Nachname". Damit erleichtern Sie uns die Zuordnung, die automatisch erfolgen kann.
- Pacht und Mitgliedsbeiträge für Kleingartenvereine sind nach aktueller Kenntnis der Rechtslage nicht steuerlich absetzbar.
- Der Rechnungsbetrag ist bis zum 31.01.2018 fällig. Für Überweisungen, die nach diesem Tag eingehen, wird mit der nächsten Abrechnung einen Mahnzuschlag von pauschal 7 Euro erhoben.
Besonderheiten:
Besonderheiten:
- Erstattung der Elektroabrechnung 2016/2017: wie hier berichtet, wurden bei der Abrechnung 2016/2017 beim Strom für die kWh 26 Cent statt 25 Cent erhoben. Wer eine Erstattung dieses Betrages (im Durchschnitt 2 Euro je Parzelle, bei den meisten jedoch wenige Cent bis ein Euro) wünscht, wendet sich per Mail oder bei der Rechnungsausgabe an den Schatzmeister. Die Erstattung erfolgt dann individuell. Bei allen Vereinsmitgliedern, die hierauf verzichten, bedankt sich der Vorstand und wird den Gesamtbetrag im Haushaltsplan der Position "Investitionen" bzw. "Reparaturen" zuschlagen.