Abrechnung 2018


Hinweise zur Abrechnung 2018/2019

Allgemein

  • Der Rechnungsbetrag ist bis zum 31.01.2019 fällig. Für Überweisungen, die nach diesem Tag eingehen, wird mit der Mahnung ein Zuschlag von pauschal 7 Euro erhoben.
  • Rundung: Aufgrund der Begrenzung der Darstellung von Zahlen auf zwei Nachkommastellen kann es zu Rundungsfehlern in der Darstellung kommen. Die Berechnung der Gesamtsumme ist jedoch stets korrekt und entsprechend gerundet.
  • Umlage: die "Umlage für Abgaben an den Stadtgartenverband" beträgt in diesem Jahr 9,86 Euro je Mitglied. Sie beinhaltet die Grundsteuer A, den Solidarbeitrag für Straßenreinigung, eine Versicherung sowie die Pachtkosten für 3.009 qm an Allgemeinflächen, die keiner Parzelle zugeordnet sind.
  • Grundgebühr und Umlage Wasser: Die Umlage dient der Deckung der Kosten für Rohrbrüche, Ungenauigkeiten bei Zählern, Wasserverlust und Diebstahl.
  • Grundgebühr und Umlage Elektro: Die Umlage dient der Deckung der Kosten für den Elektrizitätsanschluss von Parzelle und Anlage sowie der Zähler und allgemeinem Stromverbrauch.
  • Die früher geltende Altersgrenze von 70, ab der keine Aufbaustunden geleistet werden müssen, wurde gemäß Beschluss der JHV aufgehoben. Dies wurde für die Abrechnung nicht geleisteter Aufbaustunden entsprechend umgesetzt.
  • Pacht und Mitgliedsbeiträge für Kleingartenvereine sind nach aktueller Kenntnis der Rechtslage nicht steuerlich absetzbar.


Besonderheiten:

  • Sonderumlage: wie auf der Jahreshauptversammlung im Sommer 2018 beschlossen, werden die Kosten des Rechtsstreits zwischen dem Verein und einem Vereinsmitglied auf alle Parzellen umgelegt. Die aktuell bekannten Kosten betragen 1.676,89 Euro. Dies bedeutet eine Höhe der Sonderumlage von 11,73 Euro je Parzelle.
  • Insgesamt beträgt die Umlage in diesem Jahr daher 11,73 + 9,86 (Abgaben Stadtgartenverband) = 21,59 Euro.